Bava Batra 45

Kapitel 45

א אתו אומני ויתבי תותייהו ואתו עורבי אכלי דמא וסלקי אבי תאלי ומפסדי תמרי אמר להו רב יוסף אפיקו לי קורקור מהכא א"ל אביי והא גרמא הוא אמר ליה הכי אמר רב טובי בר מתנה זאת אומרת גרמא בניזקין אסור
1 da Raben kamen und vom Blute fraßen, dann auf die Bäume flogen und die Datteln beschädigten. Da sprach R. Joseph zu ihnen: Schafft mir die Krächzenden von hier fort. Abajje sprach zu ihm: dies ist ja nur eine Veranlassung!? Dieser erwiderte: Folgendes sagte R. Tobi b. Mathna: Dies besagt, daß bei Beschädigungen auch die Veranlassung verboten sei. –
ב והא אחזיק [להו] הא אמר רב נחמן אמר רבה בר אבוה אין חזקה לנזקין ולאו איתמר עלה רב מרי אמר בקוטרא ורב זביד אמר בבית הכסא אמר ליה הני לדידי דאנינא דעתאי כי קוטרא ובית הכסא דמו לי:
2 Sie hatten ja aber Gewohnheitsrecht darauf!? – R. Naḥman sagte im Namen des Rabba b. Abuha, es gebe keine Ersitzung durch Beschädigung. – Hierzu wurde ja aber gelehrt, R. Mari sagte, dies gelte nur vom Rauche, und R. Zebid sagte, dies gelte nur von einem Aborte!? Dieser erwiderte: Für mich, der ich empfindlich bin, sind diese wie Rauch und Abort.
ג <big><strong>מתני׳</strong></big> מרחיקין את השובך מן העיר חמשים אמה ולא יעשה אדם שובך בתוך שלו אלא אם כן יש לו חמשים אמה לכל רוח רבי יהודה אומר בית ארבעת כורין מלא שגר היונה ואם לקחו אפילו בית רובע הרי הוא בחזקתו:
3 <b>M</b><small>AN ENTFERNE EINEN</small> T<small>AUBENSCHLAG FÜNFZIG</small> E<small>LLEN VON DER</small> S<small>TADT</small>. A<small>UF EIGENEM</small> G<small>EBIETE DARF MAN EINEN</small> T<small>AUBENSCHLAG NUR DANN ERRICHTEN</small>, <small>WENN FÜNFZIG</small> E<small>LLEN NACH JEDER</small> S<small>EITE</small><small>IHM GEHÖREN</small>; R. J<small>EHUDA SAGT</small>: <small>EINE</small> F<small>LÄCHE VON VIER</small> K<small>OR</small> [A<small>USSAAT</small>], <small>DIE</small> A<small>USDEHNUNG DES</small> T<small>AUBENFLUGES</small>. H<small>AT MAN EINEN GEKAUFT</small>, <small>SO BLEIBT ER IN SEINEM</small> B<small>ESITZRECHTE</small>, <small>AUCH WENN NUR EINE</small> F<small>LÄCHE VON EINEM</small> V<small>IERTELKAB VORHANDEN IST</small>.
ד <big><strong>גמ׳</strong></big> חמשים אמה ותו לא ורמינהי אין פורסין נשבין ליונים אלא אם כן היה רחוק מן הישוב שלשים ריס
4 GEMARA. Nur fünfzig Ellen und nicht mehr; ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Man darf keine Taubenschlingen legen, es sei denn, dreißig Ris fern von einer bewohnten Gegend!?
ה אמר אביי מישט שייטי טובא וכרסייהו בחמשים אמתא מליא ומישט שלשים ריס ותו לא והתניא ובישוב אפילו מאה מיל לא יפרוס רב יוסף אמר בישוב כרמים
5 Abajje erwiderte: Sie fliegen auch weiter, Futter aber suchen sie nur innerhalb fünfzig Ellen. – Fliegen sie denn nur dreißig Ris und nicht weiter, es wird ja gelehrt, daß man in einer bebauten Gegend auch in [einer Entfernung von] hundert Mil keine Schlingen legen dürfe!? R. Joseph erwiderte: Wenn sie mit Weinbergen bebaut ist.
ו רבא אמר בישוב שובכין ותיפוק ליה משום שובכין גופייהו איבעית אימא דידיה ואיבעית אימא דכנעני ואיבעית אימא דהפקר:
6 Raba erklärte: Wenn sie mit Taubenschlägen bebaut ist. Sollte es schon wegen der Taubenschläge selber verboten sein!? – Wenn du willst, sage ich: wenn sie ihm gehören; wenn du willst, sage ich: wenn sie einem Nichtjuden gehören; und wenn du willst, sage ich: wenn sie herrenlos sind.
ז רבי יהודה אומר בית ארבעת כורין וכו': אמר רב פפא ואיתימא רב זביד זאת אומרת טוענין ללוקח וטוענין ליורש
7 R. J<small>EHUDA SAGT</small>: <small>EINE</small> F<small>LÄCHE VON VIER</small> &amp;<small>C</small>. R. Papa, nach anderen R. Zebid, sagte: Dies besagt, daß man sowohl für einen Käufer als auch für einen Erben eintrete. –
ח יורש תנינא הבא משום ירושה אינו צריך טענה לוקח איצטריכא ליה לוקח נמי תנינא לקח חצר ובה זיזין וגזוזטראות הרי זה בחזקתה
8 Hinsichtlich eines Erben ist dies ja bereits gelehrt worden: wer sich auf eine Erbschaft beruft, braucht weiter keiner Begründung!? – Nötig ist dies wegen des Käufers. – Aber auch hinsichtlich des Käufers ist dies ja bereits gelehrt worden: wenn jemand einen Hof gekauft hat und Vorsprünge und Altane an diesem vorhanden sind, so bleibe es dabei? –
ט צריכא דאי אשמעינן התם גבי רשות הרבים דאימור כונס לתוך שלו הוא אי נמי אחולי אחול בני רשות הרבים גביה אבל הכא לא
9 Beides ist nötig. Würde er es nur da gelehrt haben, hinsichtlich des öffentlichen Gebietes, [so könnte man glauben,] er kann es nach innen eingezogen, oder das Publikum es ihm gestattet haben, nicht aber gilt dies hierbei.
י ואי אשמעינן הכא דכיון דיחיד הוא אימא פיוסיה פייסיה אי נמי אחולי אחיל גביה אבל רבים מאן פייס ומאן שביק אימא לא צריכא:
10 Und würde er es nur hierbei gelehrt haben, [so könnte man glauben,] dies gelte nur bei einem Privaten, da er ihn befriedigt und dieser es ihm gestattet haben kann, nicht aber gelte dies von einer Gemeinschaft, denn wen sollte er befriedigt und wer sollte es ihm gestattet haben? Daher ist beides nötig.
יא הרי הוא בחזקתו: והא אמר רב נחמן אמר רבה בר אבוה אין חזקה לנזקין רב מרי אמר בקוטרא רב זביד אמר בבית הכסא:
11 S<small>O BLEIBT ER IN SEINEM</small> B<small>ESITZRECHTE</small>. R. Naḥman sagte ja aber im Namen des Rabba b. Abuha, bei Schädigungen gebe es kein Besitzrecht!? R. Mari erwiderte: Nur beim Rauche. R. Zebid erwiderte: Nur bei einem Aborte.